Schlatter & Zahl

Rechtsanwaltspartnerschaft
 
 
 



Event- und Veranstaltungsrecht


Die Herausforderungen der privatwirtschaftlichen Betätigung oder öffentlich-rechtlichen Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich sind vielfältig. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen und deren Erfassung und Vermittlung sind komplex.

Rechte und Pflichten bleiben für die Betroffenen oftmals im Dunkeln. Das Verlassen auf Gerüchte, ein unsicheres „Bauchgefühl“ und haftungsträchtige Fragestellungen liegen an der Tagesordnung. Haftungsabgrenzungen sind schwierig.

Wir stehen Ihnen in allen Phasen vor, während und nach einer Projektdurchführung zur Seite:
  • Gestaltung von Vereinbarungen rund um die Veranstaltungsorganisation und den Veranstaltungsbetrieb
  • Erstellung von Empfehlungen zur rechtssicheren Dokumentation aller getroffener und notwendiger Maßnahmen zur Haftungsvermeidung
  • Sorgfalts- und Qualitätskontrollen bei Dienstleistern
  • Begleitung von Genehmigungsverfahren sowohl in ordnungs- als auch in bau- und gewerberechtlicher Hinsicht
  • Rechtliche Gestaltung der Regelungen zur Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes
  • Beratung der öffentlichen Hand zur Durchführung von Genehmigungsverfahren rund um Veranstaltungen
  • Beratung von Verwaltungsstellen bei der Begleitung von Veranstaltungsorganisationen und Empfehlung zur Sicherung der Einbindung
Rechtsanwalt Daniel Schlatter ist seit über 10 Jahren auch als freiberuflicher Projekt- und Produktionsleiter tätig und Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach § 39 VStättVO BW. Die Kombination von juristischer und veranstaltungsfachlicher Qualifikation und Erfahrung bildet die Grundlage für eine solide und umfassende Beratung.
Telefon:  +49 7531 2821150 Kontakt & Anfahrt Impressum