Schlatter & Zahl

Rechtsanwaltspartnerschaft
 
 
 



Vergütung


Grundsätzlich ist die anwaltliche Vergütung für gerichtliche Vertretungen gesetzlich geregelt.

Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert der Sache und den zugehörigen Gebührentatbeständen.

Solange es sich aber um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt, können Vergütungen frei vereinbart werden. Das geltende Gebührenrecht macht es uns also möglich, die für Sie passende Vergütungsregelung zu finden: aufwandsabhängig, als Pauschalarrangement oder als "rundum-sorglos-Paket".

Eine solide Beratung kann Ihnen unter Umständen einen teuren Prozess ersparen. Streitprävention durch Beratung ist eine unserer Stärken.

Für ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Telefon:  +49 7531 2821150 Kontakt & Anfahrt Impressum